Informations- und Deklarationspflicht:
Die Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach dem WAG erfolgt als Wertpapiervermittler (WPV) im Sinne des § 1313a ABGB für untenstehende Wertpapierfirmen/WPDLU.
Vertragspartner wird die/das jeweilige Wertpapierfirma/Wertpapierdienstleistungsunternehmen: