Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie gibt bei selbstverursachten Schäden finanziellen Schutz, indem sie entstandene Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners ersetzt. Die Haftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Forderungen ab.
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch verschiedene Schadensursachen. Der genaue Deckungsumfang ist von der jeweiligen Kaskovariante abhängig. Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (=Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (=Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden:
Die KFZ-Rechtsschutzversicherung ist die ideale Ergänzung zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Sie unterstützt bei Streitigkeiten rund um das Fahrzeug, z.B. nach Unfällen oder einem Fahrzeugkauf.