Bei dieser Tarifvariante wird die vereinbarte Versicherungssumme nur bei Ableben der versicherten Person ausbezahlt. Motive für den Abschluss einer Risikoversicherung sind unter anderem die Hinterbliebenenvorsorge oder die Sicherstellung eines Kredits.
Dieser Tarif dient ausschließlich der Vermögensbildung und bietet keinen gesonderten Ablebensschutz. Hierbei wird eine fixe Laufzeit vereinbart, an dessen Ende eine garantiere Versicherungssumme inkl. des verzinslich angesammelten Gewinns ausbezahlt wird. Die Prämienzahlung kann mittels Einmalerlag oder laufender Prämienzahlung erfolgen.
Diese Variante ist eine Kombination aus den beiden oben genannten Versicherungen. Sie dient sowohl dem Vermögensaufbau als auch als Ablebensschutz.
Bei dieser Variante wird die Prämie in Wertpapieren wie Aktien bzw. Anleihen veranlagt, welche meist in Fonds gebündelt sind. Diese Anlageform bietet die Möglichkeit, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erreichen, birgt jedoch auch höhere Risiken. Eine garantiere Versicherungssumme gibt es hier nicht.